Ingenieurbüro Christian Franzke
Energieberatungsprodukte für die Ortenau
 

individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

Ein iSFP ist ein Energieberatungstool, das zum einen den energetischen Stand Ihres Gebäudes einordnet und zum anderen verdeutlicht, was die Sanierung der einzelnen Bauteile Ihres Gebäudes kostet und Ihnen an Energieersparnis einbringt. Der iSFP wird zeitlich gestreckt als Schritt-für-Schritt Sanierung mit aufeinander abgestimmten Maßnahmen dargestellt. Weitere Informationen finden Sie direkt beim Förderprogramm des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das den iSFP fördert.


Von einem iSFP profitieren Sie in mehrfacher Hinsicht:

  1. Die qualifizierte Energieberatung für Wohngebäude soll Immobilienbesitzern einen sinnvollen Weg aufzeigen, wie sie die Energieeffizienz ihres Gebäudes verbessern können. Der iSFP liefert Ihnen dafür eine Einschätzung, ob und in welcher Reihenfolge Sanierungsmaßnahmen an Ihrem Gebäude für die nächsten Jahre zu empfehlen sind. 
  2. Innerhalb von fünf Jahren nach dem Heizungstauschs können Sie den iSFP als Erfüllungsoption des EWärmeG verwenden. Der Erfüllungsanteil des iSFP beträgt ein Drittel, sodass Sie nur noch zwei Drittel mit anderen Maßnahmen zur Erfüllung des EWärmeG abdecken müssen.
  3. Lassen Sie eine Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle im Programm: Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahme (BEG - Einzelmaßnahme) durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördern, dann erhalten Sie mit dem iSFP einen zusätzlichen Bonus von 5% auf die förderfähigen Kosten. Darüber hinaus erhöhen sich mit iSFP die förderfähigen Investitionskosten von 30.000 auf 60.000 € pro Wohneinheit.

Ein iSFP wird zu 50% durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Programm: Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude gefördert. Der maximale Fördersatz beträgt für Ein- und Zweifamilienhäuser 650 € und für Mehrfamilienhäuser 850 €. Sie bezahlen aufgrund dieser guten Förderbedingungen für Ihren iSFP für ein Ein- oder Zweifamilienhaus lediglich einen Eigenanteil von 650 €. Der Eigenanteil für einen iSFP für ein Mehrfamilienhaus beträgt 850 €.


 

Beauftragen Sie Ihren iSFP zum Pauschalpreis

1 - 2 Wohneinheiten: 650 € Eigenanteil

mehr als 2 Wohneinheiten: 850 € Eigenanteil




Der Ablauf des Förderprogramms

  1. Sie beauftragen mich mit der Durchführung eines iSFP. Daraufhin sende ich Ihnen per E-Mail eine Vollmacht zu. Diese drucken Sie bitte aus und senden sie mir unterschrieben per E-Mail zurück. Die Vollmacht ist notwendig, damit ich für Sie beim BAFA den Antrag für die Beratungsförderung stellen kann. Nachdem ich vom BAFA den Förderbescheid erhalten habe, beginne ich mit der Bearbeitung Ihres iSFP. Ein Auftrag kann nur zustande kommen, wenn das BAFA die beantragte Förderung bewilligt.
  2. Nachdem ich mit der Bearbeitung Ihres iSFP fertig bin, sende ich Ihnen den iSFP per E-Mail zu. Zusammen mit dem iSFP erhalten Sie eine um den Zuschuss von 50% reduzierte Rechnung. Sie müssen nicht in Vorleistung gehen, sondern zahlen lediglich Ihren Eigenanteil an mich.
  3. Nach dem Erläuterungsgespräch, das mit Ihrem Einverständnis auch telefonisch geführt werden kann, erhalten Sie eine Verwendungsnachweiserklärung, auf der ich ebenfalls Ihre Unterschrift benötige. Für Sie ist damit die Beratungsleistung abgeschlossen.



AGB

Beauftragung und Bearbeitung Ihres individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP):

Beauftragen Sie Ihren iSFP bitte über das oben eingerichtete Formular.

Erst wenn Sie mir alle zur Ausstellung des iSFP erforderlichen Unterlagen zugänglich gemacht haben, kann ich nach einem Ortstermin mit der Erstellung beginnen.

Der Leistungsvertrag ist nur unter der Voraussetzung gültig, dass das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die beantragte Förderung bewilligt.

Unter diesem Link können Sie die geltenden Hinweise zum Datenschutz für Beratene des BAFA abrufen.


Lieferbedingungen:

Üblicherweise erstelle ich Ihren iSFP innerhalb von 30 Tagen nach dem Ortstermin. Ein Anspruch auf die Einhaltung dieser Frist kann nicht gegeben werden. In jedem Fall wird aber der vom Fördermittelgeber gewährte maximale Bearbeitungszeitraum eingehalten.

Den fertigen iSFP sende ich Ihnen als PDF-Datei per E-Mail zu.


Zahlungsbedingungen:

Ihre Rechnung erhalten Sie zusammen mit dem fertiggestellten iSFP per E-Mail. Bitte überweisen Sie mir innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung den geforderten Betrag ohne Abzüge auf das in der Rechnung angegebene Konto.


Widerruf:

Sollten Sie sich umentscheiden, nachdem Sie mich mit der Erstellung eines iSFP beauftragt haben, dann stornieren Sie den Auftrag umgehend per E-Mail an mail@i-cf.de. Für eine einfachere Zuordnung nutzen Sie dafür bitte die E-Mail Adresse, die Sie im Auftrag angegeben haben. Ab dem Zeitpunkt des vor-Ort Besuchs ist eine Stornierung nicht mehr möglich.


Regionalität:

Aufträge für Gebäude außerhalb der Ortenau behalte ich mir vor nicht anzunehmen.

Für Gebäude außerhalb der Ortenau erhebe ich für den vor-Ort Termin eine zusätzliche Kilometerpauschale von 30 ct pro Kilometer. Gemessen wird dafür die schnellste Route zu Ihrer Objektadresse für Hin- und Rückweg ab dem Startpunkt: Hindenburgstraße 20 in 77746 Schutterwald.

 
 
E-Mail
Anruf