Ingenieurbüro Christian Franzke
Energieberatungsprodukte für die Ortenau
 

Nachweis für das Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg (EWärmeG)

Seit 2008 gibt es das EWärmeG Baden-Württemberg. Das Gesetz verpflichtet Gebäudeeigentümer zum Einsatz erneuerbarer Energien, wenn die Heizung erneuert wird. Ihr Schornsteinfeger meldet den betriebsbereiten Einbau der neuen Heizung an die untere Baurechtsbehörde. Diese wiederum verlangt 18 Monaten nach dem Heizungstausch einen Nachweis, wie Sie das EWärmeG erfüllt haben. Für die Erfüllung des EWärmeG stehen Ihnen zahlreiche Erfüllungsoptionen zur Verfügung. Als Energieberater bin ich berechtigt, Ihnen den entsprechenden Nachweis für Sie auszustellen.



Beauftragen Sie Ihren Nachweis für das EWärmeG

Schritt 1:

Sie haben Ihre Heizung getauscht und müssen gegenüber der unteren Baurechtsbehörde einen Nachweis erbringen, wie Sie das EWärmeG Baden-Württemberg erfüllt haben? Hier erhalten Sie eine kostenfreie und unverbindliche Auskunft, ob bei Ihnen eine Chance besteht, dass Sie das EWärmeG bereits erfüllen.


Ich werde mich innerhalb von 14 Tagen bei Ihnen melden, um Ihnen meine Einschätzung mitzuteilen, in wie weit bei Ihnen das EWärmeG Baden-Württemberg bereits erfüllt ist. Diese Einschätzung ist für Sie selbstverständlich unverbindlich und kostenfrei.



Schritt 2:

Beauftragen Sie hier den Nachweis des EWärmeG

 


AGB

Beauftragung und Bearbeitung Ihres Nachweises zum EWärmeG:

Beauftragen Sie Ihren Nachweis zum EWärmeG bitte über das oben eingerichtete Formular. Erst wenn Sie mir alle für die jeweilige Nachweisart erforderlichen Unterlagen zugänglich gemacht haben, kann ich mit der Erstellung beginnen. Falls Sie die geforderten Daten nicht bereitstellen können oder Ihnen der Aufwand dafür zu groß ist, dann buchen Sie bitte einen vor-Ort Besuch, sodass ich entsprechende Daten am Objekt selbst aufnehmen kann.


Lieferbedingungen:

Üblicherweise erstelle ich Ihren Nachweis zum EWärmeG innerhalb von 14 Tagen nach der Beauftragung. Sollte sich die Erstellung verzögern, informiere ich Sie darüber.

Den fertigen Nachweis zum EWärmeG sende ich Ihnen als PDF-Datei per E-Mail zu. Wünschen Sie einen Ausdruck Ihres Nachweises, wählen Sie das bitte oben im Formular aus. Den Ausdruck schicke ich Ihnen dann gerne per Post zu.


Zahlungsbedingungen:

Ihre Rechnung erhalten Sie zusammen mit dem Nachweis per E-Mail. Bitte überweisen Sie mir innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung den geforderten Betrag ohne Abzüge auf das in der Rechnung angegebene Konto.


Widerruf:

Sollten Sie sich umentscheiden, nachdem Sie mich mit der Erstellung eines Nachweis zum EWärmeG beauftragt haben, dann stornieren Sie den Auftrag umgehend per E-Mail an mail@i-cf.de. Für eine einfachere Zuordnung nutzen Sie dafür bitte die E-Mail Adresse, die Sie im Auftrag angegeben haben. Sobald der Nachweis von mir bearbeitet wurde, ist eine Stornierung nicht mehr möglich, da es sich bei einem Nachweis zum EWärmeG um ein individuell für Ihr Gebäude angepasstes Produkt handelt.


Regionalität:

Aufträge für Gebäude außerhalb der Ortenau behalte ich mir vor nicht anzunehmen.

Für Gebäude außerhalb der Ortenau erhebe ich für den vor-Ort Termin eine zusätzliche Kilometerpauschale von 30 ct pro Kilometer. Gemessen wird dafür die schnellste Route zu Ihrer Objektadresse für Hin- und Rückweg ab dem Startpunkt: Hindenburgstraße 20 in 77746 Schutterwald.

 
 
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