Wer seine Immobilie verkauft oder vermietet, benötigt dafür einen Energieausweis nach Teil 5 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Das GEG unterscheidet dabei zwei Energieausweisarten: den Verbrauchs- und den Bedarfsausweis.
Ein Verbrauchsausweis basiert auf Ihren tatsächlichen Wärmeverbräuchen. Für einen Bedarfsausweis wird Ihre Immobilie in eine Energiebilanzierungssoftware aufgenommen und der Energiebedarf errechnet. Bitte prüfen Sie mit unten stehendem Diagramm, ob für Ihre Immobilie ein Verbrauchsausweis genügt oder ob ein Bedarfsausweis nötig wird. Sollten sich Fragen ergeben, wenden Sie sich gerne an mich.
Da für einen Bedarfsausweis sehr viele Daten aufgenommen werden müssen, ist ein Besuch vor-Ort obligatorisch und im Preis inklusive.
Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Energieausweisen, den Verbrauchsausweis und den deutlich aufwendigeren und damit teureren Bedarfsausweis. Welcher der beiden Ausweisarten benötigt wird, regelt Teil 5 des GEG.
In der Regel reicht ein Verbrauchsausweis aus, es sei denn, das Gebäude hat weniger als fünf Wohneinheiten, der Bauantrag des Wohngebäudes wurde vor dem 1.11.1977 gestellt und das Anforderungsniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 wird nicht erfüllt. Liegen alle drei Gegebenheiten gleichzeitig vor, ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben. Für einen Neubau ist grundsätzlich ein Bedarfsausweis für das fertiggestellte Gebäude auszustellen. Gleiches gilt für Sanierungen, bei denen Berechnungen vorliegen, die das gesamte Gebäude betreffen. Bestehende Energieausweise verlieren dabei ihre Gültigkeit. Anhand des folgenden Diagramms können Sie ermitteln, welche Ausweisart für Ihr Gebäude passt.
Sowohl der Verbrauchs- als auch der Bedarfsausweis sollen einem Interessenten einer Immobilie mit dem spezifischen Energiekennwert aufzeigen, ob mit hohen oder niedrigen Heizkosten zu rechnen ist. Beim Verbrauchsausweis wird dieser Energiekennwert des Gebäudes aus dem tatsächlichen Verbrauch der Bewohner eines Gebäudes ermittelt. Haben die Bewohner viel geheizt, ist folglich der Verbrauchswert hoch, wurde nur wenig geheizt, ist dieser Wert niedrig. Das Nutzerverhalten hat damit einen hohen Einfluss auf den Energiekennwert.
Beim Bedarfsausweis wird der spezifische Energiekennwert des Gebäudes anhand einer Energiebilanz errechnet und kann somit je nach Nutzerverhalten deutlich von den tatsächlichen Verbräuchen abweichen. Der Vorteil für den Interessenten einer Immobilie besteht beim Bedarfsausweis darin, dass sich die Energiekennwerte zweier Gebäude unmittelbar miteinander vergleichen lassen.
Energieausweise werden bereits seit dem Inkrafttreten der Energiesparverordnung 2002 (kurz EnEV 2002) ausgestellt. Seit der EnEV 2007 benötigt jedes Wohngebäude einen Energieausweis, sobald eine Wohnung oder das gesamte Gebäude verkauft oder vermietet wird.
Ein Energieausweis wird immer für ein komplettes Gebäude, nicht für z.B. nur eine Wohnung innerhalb eines Mehrfamilienhauses ausgestellt. Prinzipiell gilt: jede Hausnummer benötigt einen eigenen Ausweis.